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Die Grundsteuer betrifft nicht nur Grundstückseigentümer, denn zahlen muss sie jeder Eigentümer und Mieter einer Wohnung oder Gewerbeeinheit. Doch der bisher von den Finanzämtern für die Grundsteuer zugrunde gelegte Wert von Grundstücken und Gebäuden beruht auf veralteten Zahlen aus den Jahren 1964 (West) bzw. 1935 (Ost). Das Bundesverfassungsgericht hatte daher das bislang gültige System der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Reform der Grundsteuer gefordert.
Grundsteuerreform – Was bedeutet das konkret?
Bis Ende Oktober 2022 muss die Grundsteuerwerterklärung übermittelt werden
Vorbereitungen sollten schon heute getroffen werden
Auch wenn bis zum Herbst 2022 noch etwas Zeit ist, handeln sollten Grundstückseigentümer schon heute. Denn die Sammlung der für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts benötigten Daten ist aufwendig.
Wichtig sind beispielsweise:
Wir sind an Ihrer Seite
Die Erstellung und Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts übernehmen wir gern für Sie.
Sprechen Sie uns an!
Wir geben Ihnen eine Checkliste, für alle beizubringenden Unterlagen und stehen Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung.
Alles Wichtige erklären wir auch in diesem ETL-Video zur Grundsteuerreform.
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Video vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.:
https://www.facebook.com/bunddersteuerzahler