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Die E-Rechnung kommt. Für Leistungen zwischen umsatzsteuerlichen Unternehmern wird in Deutschland schon zum 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht eingeführt.
Das bedeutet: Unternehmen müssen Rechnungen elektronisch versenden sowie empfangen können.
Handeln Sie jetzt! Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH, ob klein oder groß, ob Produzent, Dienstleister, Einzelhändler, Landwirt, Heilberufler oder Vermieter. Alle unternehmerisch Tätigen sollten keine Zeit verlieren.
In 20 Minuten das Wichtigste auf den Punkt gebracht:
Steuerberater Dirk Albrecht informiert zur E-Rechnungspflicht, gibt praktische Hinweise und Handlungsempfehlungen:
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Was müssen Sie tun, um für den Start der E-Rechnung gerüstet zu sein?
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung zusammengetragen.