E-Rechnungen

2025: Start der E-Rechnungspflicht in Deutschland

Die Vorbereitung beginnt genau JETZT!

Die E-Rechnung kommt. Für Leistungen zwischen umsatzsteuerlichen Unternehmern wird in Deutschland schon zum 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht eingeführt.

Das bedeutet: Unternehmen müssen Rechnungen elektronisch versenden sowie empfangen können.

Handeln Sie jetzt! Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH, ob klein oder groß, ob Produzent, Dienstleister, Einzelhändler, Landwirt, Heilberufler oder Vermieter. Alle unternehmerisch Tätigen sollten keine Zeit verlieren.

Bereiten Sie sich jetzt auf die E-Rechnungspflicht vor!

In 20 Minuten das Wichtigste auf den Punkt gebracht:

Steuerberater Dirk Albrecht informiert zur E-Rechnungspflicht, gibt praktische Hinweise und Handlungsempfehlungen:

Ooops

Dieser Inhalt kann aufgrund getroffener Datenschutzentscheidungen (Consent Manager) hier nicht eingebettet angezeigt werden.
Bitte ändern Sie Ihre Datenschutzentscheidung.

(Öffnet neues Fenster mit dem Link "https://player.vimeo.com/video/999018056?dnt=1&app_id=122963", dadurch wird Ihre IP-Adresse an die Quelle übermittelt und falls Sie dort bereits eingeloggt sind, der Besuch unserer Seite mit Ihrem Profil verknüpft.)

Was müssen Sie tun, um für den Start der E-Rechnung gerüstet zu sein?

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung zusammengetragen.

Wir verwenden Cookies

Entscheiden Sie selbst, ob diese Website neben funktionell zum Betrieb der Website erforderlichen Cookies auch Betreiber-Cookies sowie Cookies für Tracking und Targeting verwenden darf. Weitere Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

✓ Ich akzeptiere alle (Vielen Dank!) ✕ Nur essenzielle Cookies akzeptieren ✎ Individuelle Präferenzen
Datenschutzerklärung · Impressum
x