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Die Grundsteuer betrifft nicht nur Grundstückseigentümer, denn zahlen muss sie jeder Eigentümer und Mieter einer Wohnung oder Gewerbeeinheit. Doch der bisher von den Finanzämtern für die Grundsteuer zugrunde gelegte Wert von Grundstücken und Gebäuden beruht auf veralteten Zahlen aus den Jahren 1964 (West) bzw. 1935 (Ost). Das Bundesverfassungsgericht hatte daher das bislang gültige System der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Reform der Grundsteuer gefordert.
Grundsteuerreform – Was bedeutet das konkret?
Bis Ende Oktober 2022 muss die Grundsteuerwerterklärung übermittelt werden
Vorbereitungen sollten schon heute getroffen werden
Auch wenn bis zum Herbst 2022 noch etwas Zeit ist, handeln sollten Grundstückseigentümer schon heute. Denn die Sammlung der für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts benötigten Daten ist aufwendig.
Wichtig sind beispielsweise:
Wir sind an Ihrer Seite
Die Erstellung und Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts übernehmen wir gern für Sie.
Sprechen Sie uns an!
Wir geben Ihnen eine Checkliste, für alle beizubringenden Unterlagen und stehen Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung.
Alles Wichtige erklären wir auch in diesem ETL-Video zur Grundsteuerreform.
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Video vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.:
https://www.facebook.com/bunddersteuerzahler
Eigentümer können bis zum 31. März eines jeden Jahres einen Erlass der Grundsteuer für das Vorjahr beantragen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich erstmalig mit der Neuregelung der Grundsteuer befasst, wenn auch zunächst nur in zwei Beschlüssen zur Aussetzung der Vollziehung.
In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 mussten alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben, damit die Grundsteuer neu berechnet und festgesetzt werden kann und dann ab 2025 in neuer Höhe zu zahlen ist. Allerdings sind viele Eigentümer dieser Pflicht noch immer nicht nachgekommen. So fehlen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen noch ca. 770.000 […]