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Unternehmer, die überwiegend mit Bargeldgeschäften zu tun haben, rücken weiter in den Fokus der Finanzbehörden und müssen mit verschärften Prüfungen ihrer Kassensysteme und Kassenbücher rechnen. Grund dafür sind die strengeren Vorgaben zur Kassenführung aus dem Jahre 2010, die zuletzt in 2019 aktualisierten Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und des Datenzugriffs (GoBD) sowie die Neuerungen aus dem Kassensicherungsgesetz zum 1. Januar 2020. Wer dagegen verstößt, zieht bei Betriebsprüfungen den Kürzeren. Und das kann teuer werden.
Wenn Sie ein bargeldintensives Unternehmen betreiben und Betriebsprüfungen künftig ruhig entgegen sehen möchten, sollten Sie Ihre Prozesse rund um die Aufzeichnung Ihrer Bargeschäfte bzw. Kassenbuchführung jetzt genau unter die Lupe nehmen. Nur so können Sie noch rechtzeitig gegensteuern. Wir helfen Ihnen dabei – sprechen Sie uns an.
Hinweis:
Nach Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich um ein bargeldintensives Unternehmen, wenn mehr als 10 Prozent aller Erlöse in bar vereinnahmt werden. Die neuen Regeln zur GoBD gelten sowohl für moderne elektronische bzw. PC-Kassensysteme als auch für die althergebrachte „offene Ladenkasse“. Daher sollten alle Unternehmen einen Kassencheck vornehmen.