Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG)
Krisenfrüherkennung und Planungspflicht der Geschäftsführer
Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Dessen Herzstück ist das neu ins Leben gerufene Gesetz über die Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG). Dieses beinhaltet eine allgemeine und rechtsformübergreifende Pflicht von Geschäftsführern zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement.
Damit sind Geschäftsführer verpflichtet, fortlaufend über Entwicklungen zu wachen, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Sind Risiken erkannt worden, sind geeignete Gegenmaßnahmen zu ergriffen.
Unser Unterstützungsangebot für Sie
Mit der Gesetzesnorm sind Unternehmen verpflichtet, ein System zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement in die Unternehmensorganisation zu implementieren und bestandsgefährdende Risiken aufzudecken.
Wir empfehlen ein Früherkennungssystem, das aus folgenden Mindestinhalten besteht:
- 3-jährige integrierte Unternehmensplanung (Plan-GuV, Plan-Bilanz, Liquiditätsplanung)
- Aufstellung eines Risikenkatalogs
- Risikoanalyse und -bewertung
Mit unserem Know-how unterstützen wir Sie gerne beim Aufbau und Unterhalt eines auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens abgestellten, rechtssicheren Früherkennungssystems und minimieren somit das persönliche Haftungsrisiko für Sie als Geschäftsführer.