
Testamentsvollstreckung: Wir schützen Ihren Willen
Kompetenz mit Zertifikat
Die Testamentsvollstreckung ist eine immer noch weitgehend unbekannte Möglichkeit zur Sicherstellung des Erblasserwillens über den Tod hinaus. Es handelt sich um die professionelle Nachlassabwicklung durch einen fachkundigen, neutralen und in der Regel vom Erblasser ernannten Testamentsvollstrecker. Dieser garantiert, dass – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – eine ordnungsgemäße Abwicklung des testamentarischen Willens erreicht wird.
Unsere Steuerberaterin Dorothee Herzer ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin der AGT Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstrecker. Dieses Zertifikat steht für eine fundierte Ausbildung und theoretische sowie praktische Qualifikation, für regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie für einen Versicherungsschutz unserer Mandanten.
Darüber hinaus arbeitet unsere Kanzlei mit einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht zusammen – so können wir Sie professionell und umfassend beraten.
Wir als erfahrene Testamentsvollstrecker führen die letztwillige Verfügung des Erblassers aus. Wir nehmen Kontakt zu Personen auf, die von dem Todesfall betroffen sind und vermitteln zwischen den einzelnen Beteiligten. Dabei beachten wir jegliche Sorgen, Ansprüche und Probleme. Wir helfen, Auseinandersetzungen unter den Erben zu verhindern sowie die Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen. Wir regulieren die Nachlassverbindlichkeiten, reichen die Erbschaftsteuererklärung ein und führen die Erbschaftssteuer ab. Zudem stellen wir eine Schutzfunktion für Angehörige und Nachlass dar – vor allem vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen. Weiterhin unterstützen wir geschäftlich unerfahrene oder überforderte Erben in jeglichen wirtschaftlichen Belangen.
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist insbesondere sinnvoll bei Minderjährigen als Erben, zum Schutz vor Gläubigerzugriff bei überschuldeten Erben (auch im Insolvenzverfahren), zur Streitvermeidung unter den Erben oder bei Unternehmertestamenten.
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