
Flächendeckender Mindestlohn Nichts tun wird teuer!
Wir beraten kleine und mittelständische Unternehmen umfassend
Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland einen bundesweit flächendeckenden und weitestgehend branchenunabhängigen Mindestlohn. Dieser wurde zum 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 erneut in zwei Stufen angehoben.
Zeitraum | Mindestlohn |
---|---|
seit 01.01.2020 | 9,35 Euro |
01.01.2019 bis 31.12.2019 | 9,19 Euro |
01.01.2017 bis 31.12.2018 | 8,84 Euro |
01.01.2015 bis 31.12.2016 | 8,50 Euro |
Im Jahr 2020 haben Arbeitnehmer damit Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro brutto je Arbeitsstunde. Für Arbeitgeber ergeben sich hierdurch steuerliche, betriebswirtschaftliche sowie arbeits- und sozialrechtliche Fragen: Welche arbeitsvertraglichen Anpassungen sind erforderlich? Sollte eine Änderungsvereinbarung abgeschlossen werden? Wie lassen sich Mindestlohnunterschreitungen vermeiden, wenn monatlich feste Bruttolöhne gezahlt werden? Ist es sinnvoll, Zeitwertkonten zu führen oder Arbeitszeitkorridore zu vereinbaren? Wie kommt man den erweiterten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach? Wie sieht es mit Mini-Jobbern, kurzfristig beschäftigten Aushilfen, freien Mitarbeitern und Bereitschaftsdiensten aus? Und was kann man grundsätzlich tun, um auf der sicheren Seite zu sein?
Weitere Fragen? Wir helfen gern!
Bei allen Problemen, die der Mindestlohn für die Lohnabrechnung und die Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeiten sowie von Überstunden mit sich bringt, sind Ihnen die Steuerexperten der ETL-Gruppe gern behilflich - auch mit Formularen zur Arbeitszeiterfassung.
Darüber hinaus können Sie von den ETL-Rechtsanwälten für Arbeitsrecht prüfen lassen, ob tarifliche Bestimmungen einzuhalten sind und die Lohn- und Gehaltszahlungen an Ihre Mitarbeiter rechtssicher erfolgen. Hierfür kontaktieren Sie die ETL-Mindestlohnprüfstelle kostenfrei unter 0800 7 77 51 11.
(Stand: 29.11.2019)
ETL SteuerRecht-News
- Steuertipp: ETL SteuerTipps zum Jahresanfang: Was Unternehmer 2021 wissen müssen
- Arbeitsrecht, Arbeitszimmer, Home-Office: Arbeitgeber aufgepasst: Aktuelles zum Home-Office in Corona-Zeiten
- Steuertipp: ETL SteuerTipps zum Jahresanfang: Was Arbeitnehmer 2021 wissen müssen
Jetzt alle Artikel lesen.
Unsere Mandanten
Steuerberatung in Schleiz für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Rechtsformen.
Erfahren Sie mehr.
Ausbildung & Karriere
Wir bilden aus! Jetzt informieren.
Soziales Engagement
ETL übernimmt soziale Verantwortung. Unterstützen und Fördern ist unsere Verpflichtung. Jetzt informieren.
Video der Stiftung Kinderträume
Wir sind gerne für Sie da
Freund & Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Niederlassung Schleiz
Bahnhofstraße 27
07907 Schleiz
Thüringen
Deutschland
Tel.: Work(03663) 480711
Fax: Fax(03663) 480714
F&P Schleiz
E-Mail:
Nutzen Sie auch unseren kostenfreien Rückrufservice
Steuerberater Schleiz
alle Kontaktdaten


Ein Unternehmen der ETL-Gruppe
Mehr Infos auf www.ETL.de
Mandantenportal
ETL PISA-Login
ArbeitnehmerportaleMitarbeiter-Login
Mehr Informationen zu ETL PISA