Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Wir schützen Ihren Willen

Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Die Testamentsvollstreckung ist eine immer noch weitgehend unbekannte Möglichkeit zur Sicherstellung des Erblasserwillens über den Tod hinaus. Es handelt sich um die professionelle Nachlassabwicklung durch einen fachkundigen, neutralen und in der Regel vom Erblasser ernannten Testamentsvollstrecker. Dieser garantiert, dass – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – eine ordnungsgemäße Abwicklung des testamentarischen Willens erreicht wird.

Wir als erfahrene Testamentsvollstrecker nehmen Kontakt zu Personen auf, die von dem Todesfall betroffen sind und vermitteln zwischen den einzelnen Beteiligten. Dabei beachten wir jegliche Sorgen, Ansprüche und Probleme. Wir helfen, Auseinandersetzungen unter den Erben zu verhindern sowie die Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen. Weiterhin unterstützen wir geschäftlich unerfahrene oder überforderte Erben in jeglichen wirtschaftlichen Belangen. Zudem übernehmen wir auch gerne die andauernde Verwaltung des Nachlasses, um beispielsweise langfristig eine Zerschlagung eines Nachlasses zu verhindern.

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist insbesondere sinnvoll bei Minderjährigen als Erben, zum Schutz vor Gläubigerzugriff bei überschuldeten Erben (auch im Insolvenzverfahren), zur Streitvermeidung unter den Erben oder bei Unternehmertestamenten.

Unsere Steuerberaterin Dorothee Herzer ist zugleich zertifizierte Testamentsvollstreckerin der AGT Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstrecker. Dieses Zertifikat steht für eine fundierte Ausbildung und theoretische sowie praktische Qualifikation, für regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie für einen Versicherungsschutz unserer Mandanten.

https://services.etl.de/kanzleiweb/advitax-suhl/zert_testamentsvollstrecker.pdf